2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2017/54 5 des Verwaltungskreises Seeland anstelle der Baupolizeibehörde von Gals gestützt auf Art. 48 Abs. 1 BauG3. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit zuständig zur Prüfung der Beschwerde gegen die Baupolizeiverfügung.