7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten und bei der Gemeinde Gals die Akten zum nachträglichen Baugesuchsverfahren Nr. 05/2016 ein. Auf die Eingaben der Verfahrensbeteiligten und die vorhandenen Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Angefochten ist ein Benützungsverbot für einen Parkplatz auf der Parzelle Gals Gbbl. Nr. E.________. Diese baupolizeiliche Massnahme verfügte die Regierungsstatthalterin