6. Die Beschwerdegegnerin hält in der Stellungnahme vom 31. Oktober 2017 fest, sie habe schwere Blumentöpfe und einen Behälter mit Kissen auf die Parkfläche gestellt. Das verhindere den Zugang zur Parkfläche. Auch würden grosse Steine auf die Parkfläche gestellt, die von Hand nicht mehr verschoben werden könnten. Zudem wünscht die Beschwerdegegnerin die Zustellung der Schriftstücke in französischer Sprache.