Parkplatzes zu verhindern. Im Schreiben vom 16. November 2017 halten sie im Wesentlichen an ihren Ausführungen fest. Sie stellen ausserdem den Antrag, die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin sei aus den Akten zu weisen, weil diese verspätet eingereicht worden sei. 5. Ohne einen förmlichen Antrag zu stellen erklärt die Gemeinde Gals in ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2017, sie erachte das Benützungsverbot als genügend. In der Stellungnahme vom 30. Oktober 2017 beantragt das Regierungsstatthalteramt Seeland die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.