Nr. E.________-4, als auch an Frau D.________ als damalige Bauherrin zu verfügen, dass der nicht baubewilligte Parkplatz auf dem Grundstück Gals Gbbl. Nr. E.________ (entlang F.________weg, wohl Parzelle Gals Gbbl. Nr. E.________-4) binnen angemessener Frist vollständig zu beseitigen bzw. unter Herstellung des ursprünglichen Zustandes zu schleifen ist, unter einstweiligem Erlass eines Benutzungsverbotes bis zum totalen Rückbau, unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB im Unterlassungsfall sowie unter Androhung der Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten der aktuellen Eigentümerschaft.