4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 2. Oktober 2017 Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 31. August 2017 betreffend Entscheid der BVE vom 1. Dezember 2016 – Parzelle Gals Gbbl. Nr. E.________ (RA Nr. 110/2016/136) sei aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz, eventuell an die Baupolizeibehörde der Gemeinde Gals, zurückzuweisen.