Das Regierungsstatthalteramt forderte in der Folge die Gemeinde und die Beschwerdegegnerin auf, zur Anzeige Stellung zu nehmen. Im Schreiben vom 23. Juni 2017 stellte sich die Gemeinde auf den Standpunkt, die Wiederherstellung des Parkplatzes sei unverhältnismässig. Sie befand, das Absperren des Parkplatzes genüge. Daraus schlossen die Beschwerdeführenden, die Gemeinde werde nichts Weiteres unternehmen. Sie verlangten deshalb mit Schreiben vom 5. Juli 2017 von der Regierungsstatthalterin die Anordnung von geeigneten