vom 1. Dezember 2016 gut (RA Nr. 110/2016/136). Sie hob die Baubewilligung auf und erteilte den Bauabschlag, weil der fragliche Parkplatz die zulässige Anzahl an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge überschritt. Im Übrigen wies die BVE die Sache an die Gemeinde Gals zurück, damit diese das Wiederherstellungsverfahren weiterführt, d.h. Massnahmen zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands näher prüft und verfügt.