2. Im Frühling 2016 wandten sich die Beschwerdeführenden an die Gemeinde Gals. Sie beschwerten sich darüber, dass auf dem Grundstück Nr. E.________ ein oberirdischer Autoabstellplatz ohne Baubewilligung erstellt wurde. Am 12. April 2016 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch für den oberirdischen Autoabstellplatz sowie ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands ein. Mit Entscheid vom 25. August 2016 erteilte die Gemeinde Gals für den Autoabstellplatz die Baubewilligung. Die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) mit Entscheid