"Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird Herr A.________ angewiesen, das Haus auf der Parzelle Saxeten Grundbuchblatt Nr. C.________ (BR D.________) bis 30. Juni 2018 vollständig abzubrechen (inklusive Fundament/Unterbau) und das Gelände entsprechend der angrenzenden Umgebung (Geländeverlauf, Bodenaufbau und Bodenqualität) zu rekultivieren." Die Ziffern 4 bis 6 des Dispositivs der Verfügung der Gemeinde Saxeten vom 26. Juli 2017 bleiben unverändert bestehen.