Mit der angesetzten Frist bis 30. Juni 2018 verbleibt dem Beschwerdegegner genügend Zeit, diese Wiederherstellungsanordnung umzusetzen. Damit ist auch die Wiederherstellungsfrist verhältnismässig. 7. Ergebnis, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend ist in Gutheissung der Beschwerde der vollständige Abbruch des formell und materiell rechtswidrigen Hauses inklusive Rekultivierung des Geländes anzuordnen.