So ist dieser Pächter gemäss eigenen Aussagen21 im Sommer einmal zur Bewirtschaftung des Landes vor Ort und lässt dieses im Herbst während ca. einer Woche durch 4-5 Kälber beweiden. Er ist damit zu selten beim umstrittenen Haus, um die Einhaltung des Wohnverbots tatsächlich kontrollieren zu können. Kommt dazu, dass die Kontrolle auch nach der Beendigung seines Mandats als Gemeinderat noch sichergestellt bleiben muss. Die blosse Unbewohnbarmachung geht damit zu wenig weit und stellt kein milderes Mittel dar, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Auch sonst ist kein milderes Mittel für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erkennbar;