Die Einhaltung des Nutzungsverbots könne ohne grossen Aufwand überprüft werden, da ein Gemeinderatsmitglied das Land rund um das Gebäude gepachtet habe. Das Weidhaus diene als Unterstand für das Rindvieh des Pächters. Es sei schliesslich zu beachten, dass keine neue Zweitwohnung entstanden sei und das Weidhaus nicht mehr wie ursprünglich genutzt werden könne.