Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der schlechte Zustand des Hauses gemäss Ausführungen des Beschwerdegegners teilweise auf einen Schneerutsch zurückzuführen ist. Dieses Schadensereignis liegt gemäss den Angaben der Gemeinde in der Stellungnahme vom 20. September 2015 ca. fünf Jahre zurück; der Beschwerdegegner überliess das Gebäude damit mehrere Jahre seinem baufälligen Zustand. Die am Weidhaus vorgenommenen Änderungen haben zudem dessen Erscheinungsbild stark verändert; die Fassaden- und die Dachgestaltung entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Erscheinung. Die Aussenwände wurden fast vollständig ersetzt, der Innenraum komplett erneuert.