4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 14. September 2017 die Gutheissung der Beschwerde. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 20. September 2017 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Oktober 2017 beantragt der Beschwerdegegner ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und