3. Gegen die Verfügung der Baupolizeibehörde Saxeten vom 26. Juli 2017 reichte das ARE am 28. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Es stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Ziffer 1 des Entscheids der Einwohnergemeinde Saxeten vom 26. Juni 2017 sei insoweit aufzuheben, als auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch den Abbruch des Gebäudes verzichtet werde. 2. Die Gemeinde sei anzuweisen, die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen."