BauG2 verpflichtet sei, umgehend ein Baupolizeiverfahren betreffend Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu eröffnen und über die Wiederherstellung zu verfügen. Angesichts des groben Verstosses gegen Baupolizeivorschriften ausserhalb der Bauzone werde die Baupolizeibehörde aufgefordert, gegen die Bauherrschaft und den Planer Strafanzeige einzureichen.