2. Mit Schreiben vom 9. Juni 2017 zog der Beschwerdegegner sein Baugesuch zurück. Das Regierungsstatthalteramt schrieb daraufhin das Baubewilligungsverfahren mit Abschreibungsverfügung vom 27. Juni 2017 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Gleichzeitig wies es die Baupolizeibehörde Saxeten darauf hin, dass diese gestützt auf Art. 45 ff. BauG2 verpflichtet sei, umgehend ein Baupolizeiverfahren betreffend Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu eröffnen und über die Wiederherstellung zu verfügen.