betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Saxeten vom 26. Juli 2017 (Abbruch und Wiederaufbau Weidhaus) I. Sachverhalt 1. Im November 2016 stellte die Gemeinde Saxeten fest, dass am bestehenden Weidhaus des Beschwerdegegners diverse Umbauarbeiten im Gang sind, ohne dass dafür eine Baubewilligung eingeholt wurde. Nach telefonischer Kontaktaufnahme reichte der Beschwerdegegner am 16. November 2016 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Sanierung des bestehenden, baufälligen Weidhauses auf Parzelle RA Nr. 120/2017/48 2