ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/37 vom 21.12.2018). RA Nr. 120/2017/48 Bern, 8. Januar 2018 in der Beschwerdesache zwischen Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Beschwerdeführer und Herrn A.________ Beschwerdegegner vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ sowie Baupolizeibehörde der Gemeinde Saxeten, Gemeindeverwaltung, 3813 Saxeten Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern