4. Die Gemeinde Aarwangen hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Umfang von Fr. 823.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre eigenen Parteikosten. IV. Eröffnung - Herrn H.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Aarwangen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin