2. Im Übrigen wird die Beschwerde gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Aarwangen vom 12. Juli 2017 wird aufgehoben. Auf die Wiederherstellung der Terrainveränderung auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. F.________ im März 2015, mit welcher im südlichen Bereich der Parzelle unter Zuführung von 42 m3 Kies das Terrain um ca. 80-90 cm erhöht und dafür eine gerundete Stützmauer errichtet wurde, wird verzichtet.