Es rechtfertigt sich daher, pauschal ein Achtel von Honorar und Auslagen, ausmachend (Fr. 5338.95 : 8 =) Fr. 667.35 dem neuen Mehrwertsteuersatz von 7,7 % zu unterstellen. Die Mehrwertsteuer beträgt somit Fr. 373.72 (8 % auf Fr. 4'671.60) für die vor 1. Januar 2018 erbrachten Leistungen und Fr. 51.38 (7,7 % auf F. 667.35) für die danach erbrachten Leistungen, gesamthaft also Fr. 425.10.