war vorgesehen, dass diese Aufschüttungen zur südöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze hin mit Böschungen abgeschlossen werden sollten; an der südlichen Parzellenecke war zudem eine Blocksteinmauer vorgesehen, die rund 10 m entlang der südwestlichen und rund 5 m entlang der südöstlichen Parzellengrenze verlaufen sollte.17 Das Wohnhaus wurde mit den bewilligten Terrainveränderungen im Jahr 2005 erstellt,18 wobei die Blocksteinmauer zunächst nur an der südwestlichen Parzellengrenze bis in die südliche Parzellenecke errichtet wurde. Vom unteren Sitzplatz fiel das Terrain nach Südwesten hin zum oberen Mauerabschluss an der südwestlichen Parzellengrenze in einer Böschung ab.