Die Pläne sahen vor, dass das Terrain rund um das Wohnhaus mittels Aufschüttungen geebnet werden sollte, wobei die Aufschüttung gegenüber dem gewachsenen Terrain südöstlich des Hauses (im Folgenden: "oberer Sitzplatz") bis zu 2 m betragen sollte. Im südlichen Teil der Parzelle sollte das Gelände rund 1.50 m tiefer zu einer weiteren Terrasse (im Folgenden: "unterer Sitzplatz") geebnet werden. Die Aufschüttung gegenüber dem gewachsenen Gelände sollte in diesem Bereich zur südöstlichen Parzellengrenze hin bis zu 1.30 m betragen. In den Plänen für das Wohnhaus 14 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)