c) Die Gemeinde bewilligte den Beschwerdeführenden im Jahr 2005 die Erstellung eines Wohnhauses und eines Swimmingpools auf ihrem Grundstück. Die Bewilligung umfasste auch eine Umgestaltung des Terrains gemäss den massgebenden Plänen.16 Nach diesen fällt das gewachsene Terrain von Westen nach Osten sowie von Norden nach Süden leicht ab. Die Pläne sahen vor, dass das Terrain rund um das Wohnhaus mittels Aufschüttungen geebnet werden sollte, wobei die Aufschüttung gegenüber dem gewachsenen Terrain südöstlich des Hauses (im Folgenden: "oberer Sitzplatz") bis zu 2 m betragen sollte.