Anlässlich des im Beschwerdeverfahren durchgeführten Augenscheins mit Instruktionsverhandlung wurde u.a. der Sachverhalt bezüglich der im Jahr 2013 vorgenommenen Arbeiten geklärt. Das Rechtsamt hat zudem den Beschwerdeführenden die Massaufnahme der Bauverwaltung Aarwangen vom 8. Mai 2015 inkl. Situationsplan im Beschwerdeverfahren zugestellt. Die Verletzung des Gehörsanspruchs der Beschwerdeführenden wurde damit geheilt. Bei der Kostenverlegung ist jedoch die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen. 3. Baubewilligungspflicht 11 Angefochtene Verfügung, S. 5 12 Angefochtene Verfügung, S. 7