Die Beschwerdeführenden legten eine Rechnung des Gärtners ins Recht, um zu belegen, dass kein Material neu zugeführt worden sei.13 Indem die Gemeinde es unterlassen hat, diese Bestreitungen der Beschwerdeführenden und die dazu eingereichten Beweise zu würdigen, hat sie den Gehörsanspruch der Beschwerdeführenden verletzt.