b) Die Beschwerdeführenden beantragen unter anderem, es sei festzustellen, "dass die Terraingestaltung auf dem Grundstück Aarwangen Gbbl. Nr. F.________ den gesetzlichen Vorschriften entspricht". Die Feststellungsverfügung ist gegenüber der leistungsverpflichtenden und der rechtsgestaltenden Verfügung subsidiär. Wer sein schutzwürdiges Interesse mit einem Leistungs- oder Gestaltungsbegehren wahren kann, muss ein solches und nicht nur ein auf Feststellung gerichtetes Begehren