1. Die Gemeinde Aarwangen erteilte den Beschwerdeführenden am 24. März 2005 die Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit angebauter Garage und Geräteraum auf Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. F.________. Am 25. Oktober 2005 bewilligte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die Erstellung eines Schwimmbeckens im Garten. Nachdem die Beschwerdeführerin 2 die Gemeinde vom Vorhaben informiert hatte, an der südöstlichen Grundstücksgrenze und in der südlichen Ecke des Grundstücks das Terrain mit Auffüllungen ebnen bzw. anheben zu wollen, führte der Bauverwalter der Gemeinde am 9. Januar 2015 einen Augenschein durch.