d) Die Beschwerdeführerin kritisiert die Höhe der Gebühren nicht. Sie erscheinen auch angemessen: Gemäss Vorakten hat das baupolizeiliche Verfahren 9.5 Stunden Aufwand verursacht. Dieser Stundenaufwand ist angesichts der zahlreichen Schreiben, der erforderlichen Einholung einer Ermächtigungsverfügung und der Besichtigung vor Ort ohne weiteres gerechtfertigt. Das Bauinspektorat hat der Beschwerdeführerin für diesen Aufwand eine Gebühr von Fr. 1'139.50 auferlegt. Dies ergibt einen Stundenansatz von rund 120 Franken. Dieser Ansatz11 und die der Beschwerdeführerin auferlegten Kosten insgesamt sind nicht zu beanstanden.