Da die Beschwerdeführerin nicht auf das erste Schreiben des Bauinspektorats reagierte und die ihr gestellten Fragen nicht beantwortete, war das Bauinspektorat gezwungen, weitere Abklärungen vorzunehmen. Als die Beschwerdeführerin auch auf weitere Schreiben nicht antwortete und keine Terminvorschläge für eine Begehung vor Ort machte, musste sich das Bauinspektorat vom Regierungsstatthalter zudem zum Betreten der Räume ermächtigen lassen und einen Schlüsseldienst beiziehen. Die mangelnde Kooperation der Beschwerdeführerin hat somit die notwendigen Sachverhaltsabklärungen verzögert und sie viel aufwändiger gemacht.