c) Nachdem das Polizeiinspektorat der Stadt Thun darauf hinwies, dass auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin möglicherweise ohne Baubewilligung Wohnraum erstellt worden sei, war das Bauinspektorat nach Baugesetz dazu verpflichtet, diesen Umstand zu untersuchen. Das Bauinspektorat leitete daher zu Recht ein baupolizeiliches Verfahren ein und hat sich dabei richtigerweise an die Beschwerdeführerin als Grundeigentümerin gewandt.