Gewerberäume werde als baubewilligungsfrei beurteilt. Dementsprechend seien keine weiteren baupolizeilichen Massnahmen notwendig. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'139.50 auferlegte es der Beschwerdeführerin. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sinngemäss beantragt sie, die Verfügung des Bauinspektorats Thun sei dahingehend zu ändern, dass ihr keine Verfahrenskosten auferlegt werden.