Mit verfahrensabschliessender Verfügung vom 12. Juli 2017 hielt das Bauinspektorat fest, die Räumlichkeiten würden zurzeit einerseits als Lagerort für Putzartikel und Personalschulungen, andererseits als Lagerraum für Schreib- unter Marketingunterlagen vermietet. Es handle sich dabei um eine Umnutzung von Werkstatt zu Gewerbe/Lager. Von Juli 2016 bis Anfang 2017 sei ein Teil der Räumlichkeiten als Atelier/Werkstatt untervermietet, dann jedoch zu Wohnzwecken genutzt worden. Es sei somit eine vorübergehende Zweckänderung zu Wohnnutzung erfolgt, die jedoch wieder aufgegeben worden sei.