Am 11. April 2017 teilte das Bauinspektorat der Beschwerdeführerin mit, die Baupolizeibehörde Thun habe unter Beizug eines Schlüsseldienstes am 10. April 2017 eine Begehung vor Ort durchgeführt. Dabei habe es festgestellt, dass in den als Werkstatt mit Garderobe und einem separaten WC mit Lavabo bewilligten Räumlichkeiten Raumabtrennungen vorgenommen und eine Küche sowie ein zusätzliches Badezimmer mit Dusche, WC und Lavabo eingebaut worden seien. In Bezug auf allfällige Wiederherstellungsmassnahmen setzte es der Beschwerdeführerin eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme bis am 21. April 2017.