Auch zu diesem Schreiben kam nie eine Rückmeldung seitens der Beschwerdeführerin. Am 15. März 2017 beantragte das Bauinspektorat daher beim Regierungsstatthalter eine Ermächtigung zur Betretung der Liegenschaft in Begleitung der Polizei, welche dieser am 16. März 2017 schriftlich erteilte. Mit Schreiben vom 23. März 2017 forderte das Bauinspektorat die Beschwerdeführerin erneut auf, Termine für eine Begehung vor Ort im Zeitraum vom 24. März 2017 - 3. April 2017 zu unterbreiten. Komme kein Termin zustande, werde das Bauinspektorat von der Ermächtigungsverfügung des Regierungsstatthalters Gebrauch machen.