welchem Zeitpunkt die allfällige Umnutzung zu Wohnraum stattgefunden habe und wie die Werkstatt mit Garderobe aktuell genutzt werde. Die Beschwerdeführerin reichte keine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 1. März 2017 erinnerte das Bauinspektorat die Beschwerdeführerin an die ausgebliebene Stellungnahme und forderte sie auf, bis spätestens am 13. März 2017 mehrere Terminvorschläge für eine Begehung vor Ort zu unterbreiten. Auch zu diesem Schreiben kam nie eine Rückmeldung seitens der Beschwerdeführerin.