1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstücks Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. B.________. Das Polizeiinspektorat der Stadt Thun machte das Bauinspektorat der Stadt am 1. Februar 2017 darauf aufmerksam, dass auf diesem Grundstück im 1. Untergeschoss (UG) möglicherweise Wohnraum ohne Baubewilligung erstellt worden sei. Daraufhin leitete das Bauinspektorat der Stadt Thun ein baupolizeiliches Verfahren ein.