Gemäss vorinstanzlichem Entscheid ist der umstrittene Kaminbrandschutzsockel im WC des Dachraums abgesehen von der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümerin materiell rechtmässig. Da die Zustimmung der Grundeigentümerschaft im nachträglichen Baugesuchsverfahren wie erwähnt irrelevant ist, ergibt die summarische Prüfung, dass der eingebaute Kaminbrandschutzsockel den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht und materiell rechtmässig ist. Dies umso mehr als der Einbau des Kaminbrandschutzsockels im Rahmen der Verwirklichung des Bauvorhabens auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. D.