b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass der eingebaute Kaminbrandschutzsockel dem Brandschutz auf seiner Liegenschaftsseite diene und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unverhältnismässig sei. Die Gemeinde hat ihre Wiederherstellungsverfügung damit begründet, dass über die Parzellengrenze hinaus gebaut worden sei und das "Näherbaurecht" fehle.8 Auf Frage des Rechtsamtes erklärte die Gemeinde, dass die geforderte Wiederherstellung auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.____