Der Beschwerdeführer äusserte sich mit Eingabe vom 4. Oktober 2017 und die Gemeinde mit Stellungnahme vom 13. Oktober 2017 zu den unterbreiteten Fragen. Anschliessend erhielten die Parteien Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer hält nochmals fest, dass das WC auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.________ im Jahre 1998 "illegal" eingebaut worden und unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften durch die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte ebenfalls zurückzubauen sei. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte hat sich nicht vernehmen lassen.