Mit gleichem Datum wurde auch über das nachträgliche Baugesuch der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten betreffend "Überdachung der Eingangstüre, Einbau WC im Treppenhaus" entschieden und der Bauabschlag erteilt, ohne über die Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu entscheiden. Die Gemeinde wies darauf hin, dass das Vorhaben ohne Zustimmung des Eigentümers von Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. D.________, d.h. des Beschwerdeführers, nicht bewilligungsfähig sei.3 3. Gegen die ihn betreffende Wiederherstellungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 2. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und