1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. D.________. Das darauf liegende Wohnhaus ist mit der Liegenschaft der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.________ verbunden, jedoch «firstgetrennt». Beide Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone (LWZ). Dem Beschwerdeführer wurde mit Entscheid vom 25. Februar 2011 das Vorhaben RA Nr. 120/2017/42 2