3. a) Die Beschwerdeführerin hat den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 Parteikosten im Betrag von Fr. 926.85 (inkl. Auslagen und Anteil Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 haben der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von Fr. 2'927.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung