hat die dazu nötigen Arbeiten zu dulden. 4. Werden die Punkte 2 und 3 innert der gesetzten Frist nicht vollständig umgesetzt, wird die Baupolizeibehörde zur Ersatzvornahme schreiten und die angeordneten Massnahmen auf Kosten der BHG G.________ durch Dritte ausführen lassen. 6. Die Kosten für diese Verfügung betragen Fr. 471.00 und werden der BHG G.________ auferlegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und die Zwischenverfügung der Stadt Thun bestätigt.