21 Gebührenverordnung Bauwesen). Die umstrittenen Kosten für die angefochtene baupolizeiliche Verfügung sind somit nach dem Verursacherprinzip zu verlegen, wobei die Höhe der Kosten vorliegend von den Parteien nicht bestritten wird. Als Bauherrschaft, welche eine Auflage aus einer Baubewilligung nicht eingehalten hat, hat die BHG G.________strasse das Baupolizeiverfahren primär verursacht. Als primär 19 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 20 Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die Gebühren im Bauwesen der Stadt Thun (Gebührenverordnung