Wer Aufwendungen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Baupolizei verursacht, hat Gebühren gemäss den nachfolgenden Ansätzen zu entrichten (Art. 1 Abs. 1 Gebührenverordnung Bauwesen). Für Verfügungen der Gemeindebaupolizeibehörde bei Missachtung von Bauvorschriften oder Bewilligungen inklusive Bedingungen und Auflagen sowie bei der Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung werden eine Grundgebühr von Fr. 100.-- und eine Gebühr für Aufwendungen nach Zeitaufwand erhoben (Art. 21 Gebührenverordnung Bauwesen).