Der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 4 sei der bauführende Architekt gewesen und es sei wahrscheinlich, dass sie auch gegen ihn entsprechende zivilrechtliche Ansprüche geltend machen könne. b) Gemäss Darstellung der BHG G.________strasse war der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligte 4 lediglich als bauführender Architekt der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 2, nicht jedoch als Privatperson am Bauvorhaben beteiligt. Die Bauherrengemeinschaft sei mit den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 von der Vorinstanz vollständig beigeladen worden.