a) Die Beschwerdeführerin begründet ihren Verfahrensantrag auf Beiladung des von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 4 zum Baupolizeiverfahren damit, dass dieser von der Vorinstanz offenbar aus Versehen nicht beigeladen worden sei. Der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 4 sei der bauführende Architekt gewesen und es sei wahrscheinlich, dass sie auch gegen ihn entsprechende zivilrechtliche Ansprüche geltend machen könne.